Allgemeine Geschäftsbedingung für die Ausbildungen am Institut für Musiktherapie Berlin

1. Allgemeine Studienbedingungen
Es gelten die Richtlinien der Studien- und Prüfungsordnung des Instituts für Musiktherapie Berlin vom 1. April 1999.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Ausbildungsgänge können belegt werden, wenn entweder ein Praktikum im sozialen bzw. pflegerischen Bereich absolviert wurde und/oder ein Grundberuf im humanmedizinischen Bereich, humanmedizin-angelehnten Fächern vorliegt und/oder eine soziale, therapeutische, pädagogische, seelsorgerische, musische Qualifikation vorliegt.
3.Bewerbungsvoraussetzungen
Teilnahme am schriftlichen und persönlichen Bewerbungsprozeß, wobei ein Interesse an musiktherapeutischer und sozialmusikalischer Gruppen- und Einzelarbeit sowie musikalische Kenntnisse, Fähigkeit der Selbstreflexion und vor allem menschliche und therapeutische Eignung vorliegen muß.
4. Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Institut für Musiktherapie Berlin. Einzureichende Bewerbungsunterlagen: Passbild, Kurzlebenslauf (tabellarisch), reflektierter Lebenslauf, Beschreibung des musikalischen Werdeganges, Motivationsbeschreibung für die Berufswahl, Kopien von Schul- bzw. Berufsabschlüssen.
5. Ausbildungsvertrag
Vertragliche Grundlage für die Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag des Instituts für Musiktherapie Berlin.
6. Versicherungsschutz
Das Institut für Musiktherapie Berlin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, in die alle Auszubildenden während der Laufzeit des Ausbildungsvertrages eingeschlossen sind.
Das Institut für Musiktherapie Berlin übernimmt keine Haftung für An- und Abreise sowie für alle mit der Ausbildung im Zusammenhang stehenden etwaigen Versicherungsfälle, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 
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