Eine musikalisch/musiktherapeutische Leistung, die Ihnen und Ihren Angehörigen nach§ 45a und b des SGB XI, in dem Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinemBetreuungsbedarf und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen geregelt sind,zusteht.Diese können Sie auf dem bei Ihrer zuständigen Kranken- bzw.Pflegekasse beantragen.Die Fördervereinigung des Instituts für Musiktherapie Berlin hat mit der Senatsverwaltungfür Integration, Arbeit und Soziales eine Kostenübernahme gegenüber den Kranken- bzw.Pflegekassen des Landes Berlin verhandelt, durch die es möglich wird, Erstattungsansprücheaus dem musikalischen bzw. musiktherapeutischen Angebot direkt gegenüber derKrankenkasse abzurechnen.Somit kommen auf Sie und Ihre Angehörigen keine weiteren Kosten zu.Wenn Ihnen das Bewilligungsschreiben von Ihrer Krankenkasse zugesandt wird,müssen Sie nur noch mit uns Kontakt aufnehmen. Wir vereinbaren dann kurzfristig einenersten Termin und kümmern uns mit Ihnen gemeinsam um die verbleibendenFormalitäten.